Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung bei VersicherungsbetrugVersicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt gemäß Strafgesetzbuch einen Straftatbestand dar. Er beginnt mit dem Anzeigen einer fiktiven Schadensmeldung. Zugrunde liegen die Paragraphen 263 und 265 des Strafgesetzbuches. Sie sehen je nach Schwere des Betruges Geld- und Freiheitsstrafen vor, da kann schon mal über
Kreditrechner und
kostenlose Kreditkarte nachgedacht werden. Letztere können in besonderen Extremfällen Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren zur Folge haben. Wie groß das Richterurteil auch ausfällt, Tatsache ist, dass Verurteilte vorbestraft sind und dies wie ein Brandzeichen bis zum Ende ihres Lebens an ihnen haften bleibt. Hinzu kommen die Verfahrenskosten, die zu Lasten der Versicherungsbetrüger gehen, sofern ihnen die Schuld nachgewiesen werden konnte. Falls Sie rechtsschutzversichert sind und sich bei einem Schadensfall vertreten lassen, erörtern Sie die Sachlage im Vorfeld detailliert mit Ihrem Rechtsschutzunternehmen.
Rechtsschutzversicherung zum Schutze der VersicherungenVersicherungsgesellschaft und Versicherte bilden gemeinsam eine Zweckgemeinschaft. Beiden Parteien obliegen Rechte und Pflichten. Werden diese fair respektiert, funktioniert diese Gemeinschaft im Allgemeinen gut. Mittlerweile werden in Deutschland jedoch so viele Schadensmeldungen angezeigt, dass Versicherungsgesellschaften Milliardenschäden beklagen. Häufig handelt es sich um kaputte Gegenstände, Diebstahl oder Schäden an Kraftfahrzeugen. Dieser phänomenale Anstieg wird teils als angenehme Geldeinnahmequelle angesehen, basiert aber auch auf Werteverlusten in der Gesellschaft.
Versicherungsgesellschaften sind längst darauf aufmerksam geworden und recherchieren intensiver als jemals zuvor. Ferner schulen sie ihre Mitarbeiter in speziellen Seminaren, haben eine eigene Rechtsabteilung oder bedienen sich ebenfalls einer Rechtsschutzversicherung. Häufig werden auch externe Ermittler eingeschaltet, um die Schadensfälle zu untersuchen. Selbst das Fernsehen widmet diesem Thema mittlerweile eigene Sendungen.
Letztendlich liegt es im Ermessen der Versicherer, ob sie einen Versicherungsbetrug als bagatellisierendes Kavaliersdelikt betrachten. Sie wollen ihre Kunden nicht verlieren und wägen je nach Schadensfall individuell ab, ob sie einen Betrug zur Anzeige bringen oder entsprechende Schadenszahlungen leisten. Hohe Schadensleistungen der Versicherungen bringen jedoch unweigerlich Beitragserhöhungen mit sich, für die konsequenterweise die Solidargemeinschaft der Versicherten aufkommen muss.